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Für die Bestellung und Nutzung des sh:z Premium-Abos benötigen Sie eine E-Mailadresse. Diese E-Mailadresse müssen Sie bei der Bestellung angeben. An diese E-Mailadresse senden wir Ihnen unter anderem auch wichtige Nachrichten zu Ihrer Bestellung.

Mit einem sh:z Plus-Abo haben Sie Zugriff auf die News-App sowie die Inhalte auf unserer Webseite. Das sh:z Premium-Abo ermöglicht Ihnen ebenfalls den Zugriff auf die News-App sowie die Inhalte unserer Webseite, zusätzlich erhalten Sie Zugriffsberechtigungen zur App sh:z E-Paper sowie zum Web E-Paper. In der sh:z E-Paper App stehen Ihnen dabei täglich die aktuellste Ausgabe der Tageszeitung schon am Vortag ab 21 Uhr zur Verfügung, Sie erhalten Zugriff zur Rätselecke mit verschiedenen, täglich wechselnden Rätseln, die einfach online auszufüllen sind und auf unsere Podcasts und Hörartikel. Darüber hinaus können Sie einen zweiten Nutzer zu Ihrem Abonnement hinzufügen (s. nächste Frage).

Mit der E-Mail-Adresse, die Sie beim Abschluss des Abos angeben, können Sie die App zunächst auf 2 Geräten gleichzeitig nutzen. In unserem Kundenservice-Bereich auf unseren Webseiten oder direkt in der App können Sie unter “Abos verwalten” ein Unterkonto zu Ihrem Nutzerkonto hinzufügen. Über dieses zusätzliche Konto kann die App auf weiteren 2 Geräten parallel genutzt werden. Insgesamt ist die App-Nutzung also auf 4 Geräten gleichzeitig möglich. Sollten Sie dieses Gerätelimit erreicht haben und versuchen, sich mit einem weiteren Gerät in der App anzumelden, erhalten Sie von der App einen entsprechenden Hinweis. Um sich mit dem weiteren Gerät anmelden zu können, melden Sie sich auf einem anderen Gerät ab und versuchen es nach 48 Stunden auf dem neuen Gerät erneut.

Das sh:z Premium-Abo beinhaltet den Zugang zu allen Artikeln und Videos auf shz.de. Außerdem können Sie unsere App Angebote wie die sh:z E-Paper App und die sh:z News-App innerhalb Ihres Abonnements nutzen – auf Wunsch auch inklusive Gerät. 

Bücher, Zeitungen und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes unterliegen grundsätzlich dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 7% (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 und Anlage 2 Nr. 49 zum UStG). Der Zugang zu einer Homepage fällt nicht darunter. Derzeit unterliegen sowohl ein E-Paper als auch der kostenpflichtige Zugang zu einer Homepage dem vollen Umsatzsteuersatz (19%), auch wenn die Inhalte teilweise oder weitgehend identisch mit denen einer ermäßigt besteuerten Tageszeitung sind. Wird ein Zeitungsabonnement mit dem Zugang zu einer Homepage kombiniert, handelt es sich umsatzsteuerrechtlich um eine Leistungszusammenstellung begünstigter Druckerzeugnisse (7%) mit nicht begünstigten sonstigen Leistungen (19%). Sollte sich zukünftig der kostenpflichtige Zugang zur Homepage als marktgängig erweisen, ändert sich auch die steuerliche Beurteilung.

Grundsätzlich ist es notwendig, dass Sie sich registrieren, wenn Sie shz.de oder unsere Apps sh:z News und sh:z E-Paper nutzen möchten. shz.de bietet viele Serviceleistungen, die eine Identifikation erfordern. Das Kommentieren von Artikeln oder auch zukünftig das Aufgeben von Anzeigen oder Änderungen rund um das Abonnement werden ermöglicht. Diese Dienste können mit einem zentralen Konto genutzt werden, das mit der Registrierung erstellt wird.

Auf shz.de ist oben rechts bzw. in der mobilen Darstellung unter „Menü“ der Button „Anmelden und Registrieren“ zu finden. Dort können Sie sich über die Funktion „Passwort vergessen?“ ein neues Passwort zuschicken lassen.
Außerdem finden Sie eine Anleitung zur Passwort vergessen Funktion in unseren Videoanleitungen oder in unseren Kurzanleitungen.
Falls Sie hierbei Probleme haben, kontaktieren Sie bitte unser Servicecenter unter 0800 20507100 (Servicezeiten: Mo-Fr: 7 bis 18 Uhr, Sa: 7 bis 12 Uhr) oder per E-Mail an leserservice@shz.de

Direkt nach der Bestellung können Sie los lesen! Melden Sie sich mit den Ihnen zugesandten oder mitgeteilten Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) für das Produkt an, welches Sie nutzen möchten. Falls Sie vorher schon Zugangsdaten für die E-Mail-Adresse hatten, mit der Sie das Abo bestellt haben, können Sie natürlich diese verwenden.
Ist dieser Schritt vollendet, können Sie auf das E-Paper, die Website und die Apps sh:z News und sh:z E-Paper zugreifen. Melden Sie sich mit den shz.de-Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) in der jeweiligen App an. Das E-Paper können Sie über unsere Internetseite oder über die App sh:z E-Paper auf Ihrem Smartphone oder Tablet lesen, wofür Sie sich mit Ihrem shz.de-Konto anmelden müssen. Eine genaue Anleitung zur Anmeldung finden Sie in unseren Videoanleitungen oder in unseren Kurzanleitungen.

Das sh:z Premium-Abo kann sowohl telefonisch und persönlich in den Kundencentern als auch schriftlich oder über die Bestellformulare bestellt werden.

In der sh:z E-Paper App und im Web E-Paper können Sie alle Lokalausgaben lesen.

Bei allen digitalen Angebotsformen (ohne Tablet, Smartphone oder Apple Watch) gelten die identischen Kündigungsfristen. Das Abo kann mit einer Frist von einem Monat. Auch eine Kündigung per E-Mail ist möglich.
Lediglich bei dem Einführungsangebot (0 € für 4 Wochen) gilt eine verkürzte Kündigungsfrist. Hier müssen Sie uns spätestens 3 Tage vor Ablauf des Gratismonats mitteilen, dass Sie Ihr Abo nicht verlängern möchten. Die Art der Mitteilung (schriftlich/telefonisch) spielt hierbei keine Rolle.

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